Livetalk mit Fachanwalt für IT-Recht Thomas Engels

Hier geht es 1 Stunde lang um interessante und teilweise irre Punkte zum Thema Onlinehandel.

 

 

 

Inhaltsübersicht:
0:40 Vorstellung Thomas Engels
3:00 Amazon Markenanmeldung: Wort / Bildmarke ausreichend?
4:15 Mit Abmahnung kommt Unterlassungserklärung, muss diese unterschrieben werden (Pflicht)?
9:40 Was macht es preislich aus Unterlassungserklärungen nicht abzugeben?
15:56 Abmahnschutzpaket
17:19 Mitbewerber kontaktiert, nachträglich doch noch abmahnen, geht das?
24:00 In Widerrufsrecht Hygiene-Artikel ausschließen deren Versiegelung geöffnet wurde?
26:15 gewerblicher Käufer gab Artikel zurück, war das rechtens trotz des gewerblichen Kaufes?
28:19 Amazon gibt keine klare Aussage über Öffnung des Seller Accounts für ein Strafverfahren
31:51 Mitbewerber hat mehrere Abmahngründe, alle zusammen aufzählen?
32:29 Wenn Abmahnung missbräuchlich verwendet wurde, muss man trotzdem zahlen?
32:44 Abmahnverein bemängelt Wirksamkeit des Produkts, Gutachten wird empfohlen aber wer zahlt?
33:35 Kunde hat für normale Rückgabe Anwalt eingeschaltet, muss ich diese Kosten überhaupt zahlen?
37:30 Kunde macht Ware kaputt, eBay gibt trotz Gutachten recht, negative Bewertung folgte. Wie wahrscheinlich ist es recht zu bekommen?
42:52 Wie sieht ein Überverkauf durch verschiedene Gründe rechtlich aus?
45:15 Geschichten und Anekdoten aus dem Leben eines Abmahnanwalts

 

Eins noch: Ich würde mich sehr über den ? nach oben im YouTube-Video freuen wenn es euch gefallen hat.

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